Allgemeines / Begriffe
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (detaillierte Verbrauchsdarstellung) und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.
Sie besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige.
Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände.
Der Messstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.
Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden weiterhin nötig.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten:
• moderne Messeinrichtung
• Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway
Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und damit das Herzstück eines intelligenten Messsystems.
Gateway (englisch für Durchgang) ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Schnittstelle
und bezieht sich in diesem Fall auf das Vermittlungsgerät zwischen
Messeinrichtung und Kommunikationsnetz.
Das Smart-Meter-Gateway kann eine oder mehrere moderne Messeinrihtungen und andere technische Geräte (z.B.
Erneuerbare-Stromerzeugungsanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen) sicher
in ein Kommunikationsnetz einbinden. Darüber hinaus verfügt es über Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung,
Verschlüsselung und Versendung von Daten.
Das ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und moderne Messeinrichtungen – aber auch für die analogen Ferraris- Zähler – verantwortlich ist.
Der Netzbetreiber kann diese Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme an ein anderes Unternehmen übertragen (§ 41 MsbG).
Jedoch bleibt die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb mit analogen Zählern in jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber.
Der Smart-Meter-Gateway-Administrator ist entweder
• der Messstellenbetreiber (grundzuständig oder wettbewerblich) oder
• ein Unternehmen, das vom Messstellenbetreiber beauftragt wurde.
Er ist für den sicheren technischen Betrieb des intelligenten Messsystems verantwortlich.
Seine Aufgaben sind die:
• Installation (Einbau)
• Inbetriebnahme
• Konfiguration
• Administration
• Überwachung
• Wartung des Smart-Meter-Gateways
• die informationstechnische Anbindung von Messgeräten und von anderen an das Smart-Meter-Gateway angebundenen technischen Einrichtungen.
Ein direkter finanzieller Nutzen ist momentan nicht zu erwarten, da variable Stromtarife kaum angeboten werden.
Nur wenn Sie in die folgenden Verbrauchs- bzw. Erzeugungskategorien fallen, müssen Sie sich ab 2017 bzw. 2020 bereits ein intelligenten Messsysteme (iMSys) einbauen lassen.
Die Einbaupflicht ist für diese Fälle gesetzlich festgeschrieben. Der Messstelenbetreiber ist also zum Einbau verpflichtet und Sie müssen diesen Einbau dulden.
Pflichteinbau ab 2017 bzw. 2020
Ab 2017 wird mit dem Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) begonnen
• bei Verbrauchern ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch
• Verbrauchern, die ein verringertes Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) vereinbart haben
• Erzeugern (z.B. Haushalten mit einer PV-Anlage) zwischen 7 und 100 kW installierten Leistung
Ab 2020 sind Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh zum Einbau verpflichtet.
Optionaler Einbau (beauftragt vom Messstellenbetreiber) ab 2018 bzw. 2020
Ab 2018 kann der Messstellenbetreiber Erzeuger zwischen 1 und 7 kW installierte Leistung (Neuanlagen) und ab 2020 Verbraucher mit einem
Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ausstatten.
Das bedeutet: Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat die Möglichkeit (Option), intelligente Messsysteme bei den oben genannten Fällen einzubauen. (§ 31 Abs. 3 MsbG)
Der Begriff des „optionalen Einbaus“ stellt nur für den Messstellenbetreiber eine Wahl dar. Wenn sich der Messstellenbetreiber für den optionalen Einbau entscheidet, ist diese Entscheidung für Sie verpflichtend und Sie müssen den Einbau dulden. Auch hier gelten gesetzliche Preisobergrenzen.
Ein freiwilliger Einbau intelligenter Messsysteme findet nur auf Wunsch des Verbrauchers statt und ist grundsätzlich immer möglich.
ABER: Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Außerdem müssen Sie beachten: Den Preis für den Einbau und Betrieb müssen Sie direkt mit dem Messstellenbetreiber verhandeln, denn in diesem Fall gelten keine gesetzlichen Preisobergrenzen.
Technik / Datennutzung
Verbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh* erhalten ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Visualisierung am Gerät. Grundeinstellung ist die Übermittlung der Daten einmal pro Jahr an den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Ausnahme: Bei im Vertrag festgelegten variablen Tarifen fließen detaillierte Daten.
Mein neuer Zähler
Für den Zählerwechsel entstehen dem Kunden keine Kosten. Für den Betrieb der modernen Messeinrichtung richten sich die Stadtwerke Geldern Netz GmbH an die gesetzlichen Vorgaben in Höhe von 20 Euro brutto jährlich.
Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Geldern Netz GmbH ist der Vertrieb der Stadtwerke Geldern GmbH.
Beispiele:
Bei Kunden mit Stadtwerke Geldern Fix-Verträgen, werden die Mehrkosten zum bisherigen Messstellenbetrieb (13,80 Euro brutto – Eintarif-Zähler) 1:1 weiterberechnet. Sie zahlen monatlich 0,52 Euro brutto mehr.
Bei allen „inkludierten Vertragspreisen“ der Stadtwerke Geldern GmbH, wie z. B. Grundversorgung, GelderStrom Best, GelderStrom Natur, etc. werden die jährlichen Mehrkosten zurzeit nicht weiterberechnet.
Ist ein Kunde nicht von den Stadtwerke Geldern GmbH versorgt, muss der Kunde in seinem Liefervertrag prüfen, ob er die Kosten weiterberechnet bekommt oder nicht. Hier kann es passieren, dass ein Lieferant sich weigert der Stadtwerke Geldern Netz die Kosten für moderne Messeinrichtungen zu zahlen. In diesem Fall würde Stadtwerke Geldern Netz die Kosten in Höhe von 20 Euro brutto an den Kunden berechnen.
Achtung: Falls ein Umbau des Zähleschrankes für den Einbau der Messeinrichtungen notwendig ist, trägt diese Kosten der Anschlussnehmer (Hausbesitzer).
Wenn der Austauschtermin feststeht, beachten Sie Folgendes:
• Bitte stellen Sie sicher, dass vor dem Zählerwechsel alle empfindlichen elektronischen Geräte (z.B. Computer) ausgeschaltet bzw. von der Stromzufuhr getrennt sind.
• Ermöglichen Sie bitte den freien Zugang zum Zähler und entfernen Sie Gegenstände unmittelbar vor dem Zählerplatz.
• Haben Sie selbst keinen Zutritt zum Zählerplatz, bitten Sie Ihren Vermieter, den Zugang am Termin sicherzustellen.
Es muss mit Hilfe einer Taschenlampe Ihr persönlicher Code vor die am Zähler dafür vorgesehene Fläche gemorst werden. Anschließend finden Sie den Zählerstand in der obersten Zeiler der Anzeige hinter der Zahl 1.8.0 .